Hauptversammlung 2012
Die ordentliche Hauptversammlung wird einmal im Jahr einberufen.
Die ordentliche Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2011 der Intercell AG findet am Freitag, dem 25. Mai 2012, um 14.00 Uhr (Ortszeit Wien) im Studio 44, Rennweg 44, 1030 Wien, statt.
Neben der Vorlage des Jahres- und Konzernabschlusses 2011 und der damit zusammenhängenden Berichte sowie der Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates, stehen Beschlussfassungen zu folgenden Punkten (gekürzt) auf der Tagesordnung:
- Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2011
- Wahl in den Aufsichtsrat
- Erneuerung der Ermächtigung einer Kapitalerhöhung über bis zu 15.000.000 Aktien (genehmigtes Kapital)
- Erneuerung der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, limitiert mit insgesamt bis zu 15.000.000 Aktien aus bedingtem Kapital für bestehende und neue Wandelanleihen
- Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Die detaillierte Einberufung der Hauptversammlung inklusive der Tagesordnungspunkte sowie alle rechtlichen Unterlagen im Zusammenhang mit den Tagesordnungspunkten sind hier zum Download abrufbar:
- Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung inklusive Tagesordnungspunkte
- Jahresabschluss mit Lagebericht und Corporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2011
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2011
- Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. bis 7.
- Zu Tagesordnungspunkt 4.: der Lebenslauf und die Erklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat gemäß §87 Abs 2 AktG
- Zu Tagesordnungspunkten 5. und 6.: Satzung der Gesellschaft unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen
- Zu Tagesordnungspunkt 5.: Bericht des Vorstands über den Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre in Bezug auf das genehmigte Kapital gemäß § 170 Abs 2 Aktiengesetz
- Zu Tagesordnungspunkt 6.: Bericht des Vorstands über den Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre in Bezug auf das bedingte Kapital gemäß § 174 Abs 4 Aktiengesetz
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Nachweisstichtag, das ist der 15. Mai 2012, 24.00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien).
Der Nachweis des Aktienbesitzes zu dem angegebenen Zeitpunkt erfolgt durch eine Bestätigung des Kreditinstituts, bei dem der Aktionär sein Depot unterhält (Depotbestätigung), vorausgesetzt es handelt sich dabei um ein Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EWR oder der OECD. Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Wir empfehlen, für die Erteilung oder den Widerruf einer Vollmacht die folgenden Formulare zu verwenden:

