Corporate Governance
Verpflichtung zur optimalen Unternehmensführung
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sowie des Vorstands der Intercell AG haben sich der transparenten Führung der Geschäfte des Unternehmens nach Maßgabe hoher ethischer Standards und mit Fokus auf eine langfristige Wertschöpfung verpflichtet.
Wir sind der Überzeugung, dass gute Corporate Governance die Grundlage des Vertrauens ist, das uns von Investoren, Institutionen und Mitarbeitern entgegengebracht wird, und dass dieses Vertrauen dadurch auch weiterhin gestärkt wird.
Einhaltung des Österreichischen Corporate Governance Kodex
Im September 2004 haben Vorstand und Aufsichtsrat eine freiwillige Erklärung zur Befolgung des Österreichischen Corporate Governance Kodex verabschiedet, der im September 2002 vom Österreichischen Arbeitskreis für Corporate Governance entwickelt und seitdem mehrfach aktualisiert wurde. In seiner aktuellen Version kann der Kodex unter www.corporate-governance.at (öffnet in einem neuen Fenster) eingesehen werden.
Der an internationale Standards angelehnte Österreichische Corporate Governance Kodex legt Regeln unter Berücksichtigung der Corporate Governance Empfehlungen der Europäischen Kommission zur guten Unternehmensführung in Österreich fest. Der Kodex enthält zwingende Regeln und Vorschriften, die teilweise auf den einschlägigen österreichischen Rechtsvorschriften beruhen, „Comply or Explain”-Regelungen, die eingehalten werden sollen, sofern nicht eine Abweichung erklärt und begründet worden ist, sowie Empfehlungen, deren Nichteinhaltung weder offen zu legen noch zu begründen sind.
Die Intercell AG befolgt den Österreichischen Corporate Governance Kodex mit den nachstehenden ausdrücklichen Einschränkungen:
- Das Unternehmen hat einen etablierten Ablauf für die interne Revision, aber aufgrund der Größe des Unternehmens besteht weder eine eigene Stabstelle für die interne Revision noch eine Auslagerung dieser Funktion entsprechend Regel 18 des Kodex.
- Der Aufsichtsrat des Unternehmens hat im Dezember 2008 den Nominierungs-, Vergütungs- und Corporate Governance Ausschuss in zwei Komitees aufgeteilt. Der Aufsichtsratsvorsitzende ist der Vorsitzende des Nominierungs- und Corporate Governance Ausschusses, der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende ist in Abweichung von Regel 43 des Kodex Vorsitzender des Vergütungsausschusses. Unser stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates, Prof. Ernst Günter Afting, war jahrelang Aufsichtsratsvorsitzender und ist Vorsitzender des Vergütungsausschusses aus Kontinuitätsgründen geblieben.
In einigen Aspekten gehen die Unternehmensführungsgrundsätze der Intercell AG über die Anforderungen des Kodex hinaus.
- Intercell – Corporate Governance Bericht (pdf, 259kB)
Rechtliche Zusammensetzung des Unternehmens
Die Intercell AG ist eine Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht mit eingetragenem Firmensitz in Wien. Die rechtliche Basis des Unternehmens wird vom Börsegesetz gemeinsam mit der Satzung der Intercell AG gebildet.
- Satzung der Intercell AG (pdf, 48kB)

